Kirchgemeindeversammlung

In der Kirchgemeinde Schöftland finden jährlich zwei Versammlungen statt, die Rechnungsversammlung im Juni und die Budgetversammlung im November.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder eingeladen.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Reformierten Landeskirche Aargau, ab dem 16. Geburtstag, die wohnhaft in der Reformierten Kirchgemeinde Schöftland (Bottenwil, Hirschthal, Holziken, Schoftland und Staffelbach) sind.
Stimmberechtigt sind Frauen und Männer, die zur reformierten Landeskirche gehören, in unserer Kirchgemeinde wohnhaft (Bottenwil, Hirschthal, Holziken, Schöftland und Staffelbach) und 16jährig oder älter sind.
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Nächste Daten
Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 8. Novemberi 2026, ca. 10.30 Uhr - nach dem Gottesdienst, in der Kirche

Einladung KGV 08. November 2026
Dokumente
Bereitgestellt: 02.11.2026    Besuche: 3 heute, 86 Monat 
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